Heute tritt ein Gesetz in Kraft, das das deutsche Strafrecht in mehreren Punkten fortentwickelt. Verbessert wird der strafrechtliche Schutz gegen sogenannte Feindeslisten (§ 126a StGB). Der neue Straftatbestand des § 176e StGB stellt Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern unter Strafe. Der neue Straftatbestand "Verhetzende Beleidigung" des § 192a StGB verbessert den strafrechtlichen Schutz vor Herabwürdigung aufgrund nationaler, rassischer, religiöser oder ethnischer Herkunft, der Weltanschauung, der Behinderung oder der sexuellen Orientierung.
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