Der Europäische Gerichtshof soll Fragen zur Unionsrechtskonformität der in § 32 Abs. 5 KStG aufgestellten Anforderungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer bei "Streubesitzdividenden" klären. Dies hat das Finanzgericht Köln beschlossen. Es äußert unter anderem Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit.
Mehr lesen