Montag, 27.7.2020
BGH ändert Rechtsprechung zu "Recht auf Vergessenwerden"

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren gegen Google zum "Recht auf Vergessenwerden" entschieden. Er propagiert nun in Änderung seiner Rechtsprechung eine gleichberechtigte Abwägung der widerstreitenden Grundrechte. Daraus folge aber auch, dass der Verantwortliche einer Suchmaschine nicht erst dann tätig werden muss, wenn er von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung des Betroffenen Kenntnis erlangt. Einige Fragen soll der EuGH klären.

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