Freitag, 12.3.2021
Schließung eines "Outdoor-Fitnessstudios" überwiegend rechtmäßig

Der Betrieb eines Outdoor-Fitnessstudios in zwei insgesamt 160 Quadratmeter großen Zelten unter Zulassung von 20 gleichzeitig trainierenden Personen verstößt gegen das Betriebsverbot in der saarländischen Corona-Verordnung. Dies hat das saarländische Verwaltungsgericht entschieden und einen Eilantrag überwiegend abgelehnt. Eine Vergleichbarkeit mit privilegierten Außensportanlagen sei nicht gegeben. Gegen Einzeltraining sei aber nichts einzuwenden.

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