Die in der aktuellen Bayerischen Corona-Verordnung verankerte "Notbremse" bei Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 100 hat vorläufig Bestand. Zudem müssen Gaststätten, Theater, Opern- und Konzerthäuser weiterhin unabhängig vom Inzidenzwert geschlossen bleiben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag auf Außervollzugsetzung der entsprechenden Regelungen abgelehnt. Diese seien nicht offensichtlich verfassungswidrig.
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