Donnerstag, 13.8.2020
Altanschließer mit Verfassungsbeschwerden gegen Anschlussbeiträge für "Nachwendeinvestitionen" gescheitert

Mehrere Altanschließer in Mecklenburg-Vorpommern, deren Grundstücke bereits zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen waren, haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg gegen Anschlussbeiträge für sogenannte Nachwendeinvestitionen gewehrt. Das BVerfG sah in seinem Beschluss vom 29.06.2020 weder das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit noch das Gebot der Belastungsgleichheit verletzt.

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