Eine verfallene mittelalterliche Burg darf als "lost Place" bezeichnet werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden und die Klage der Eigentümerin der Burg, einer US-amerikanischen Gesellschaft, rechtskräftig abgewiesen, die Schadensersatzansprüche wegen Verletzung "moralischer Rechte" geltend gemacht hatte.
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