Freitag, 22.7.2022
Verfallene Burg darf als "Lost Place" bezeichnet werden

Eine verfallene mittelalterliche Burg darf als "lost Place" bezeichnet werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden und die Klage der Eigentümerin der Burg, einer US-amerikanischen Gesellschaft, rechtskräftig abgewiesen, die Schadensersatzansprüche wegen Verletzung "moralischer Rechte" geltend gemacht hatte.

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