Die Bewohnerin und Eigentümerin eines "Little Home" (Mini-Haus) darf dieses nicht im öffentlichen Straßenraum abstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 29.05.2020 entschieden. Das Abstellen des "Little Home" im öffentlichen Straßenraum stelle eine Sondernutzung dar, die eine Sondernutzungserlaubnis erfordere. Eine solche hatte die Frau nicht.
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