Die Tageszeitung "junge Welt" muss vorerst nicht aus den Verfassungsschutzberichten des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI) gestrichen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Es lägen hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. So propagiere die linke Zeitung ein Einheitsparteiensystem und biete ein Forum für Linksextremisten.
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