Dienstag, 22.3.2022
"Altverfahren": Spielhallenerlaubnis nach Glücksspielstaatsvertrag 2021 erfordert neues Antragsverfahren

Für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis sind seit dem 01.07.2021 ein neuer Antrag und ein eigenständiges Erlaubnisverfahren nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erforderlich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und eine Klage auf Neubescheidung abgewiesen. Die Fortführung der nach alter Rechtslage begonnenen Verfahren sei ausgeschlossen.

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