Donnerstag, 1.8.2024
Feiertagszuschlag: Regelmäßiger Beschäftigungsort maßgeblich

Welche Feiertagsregelung gilt für Arbeitnehmer, die zwischen Bundesländern pendeln? Für den öffentlichen Dienst der Länder hat das BAG diese Frage jetzt beantwortet. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem die Beschäftigten ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort.

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