Montag, 8.5.2023
Keine Zwangsmittel gegen betreuenden Elternteil zur Durchsetzung der Kindesanhörung

Kommt der betreuende Elternteil einer gerichtlichen Anordnung nicht nach, sein Kind zur Kindesanhörung zu bringen, kann der Elternteil nicht mit einem Ordnungs- oder Zwangsgeld belegt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und der sofortigen Beschwerde einer Mutter stattgegeben, die ein Ordnungsgeld von 500 Euro zahlen sollte. Laut OLG besteht insoweit eine Gesetzeslücke.

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