Montag, 22.7.2024
Unterbringung: Medizinische Zwangsbehandlung nur mit psychiatrischem Gutachten

Eine Zwangsmedikation kann nur aufgrund eines Sachverständigengutachtens erfolgen, das von einem Psychiater erstellt worden ist. Ist der Gutachter ein Neurologe, muss das Gericht dem BGH zufolge darlegen, inwieweit der Sachverständige über psychiatrische Kenntnisse verfügt.

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