Die Arbeitgeber halten eine Rückforderung von 5,2 Milliarden Euro, die die Bundesregierung der Bundesagentur für Arbeit in Corona-Zeiten zugeschossen hatte, für verfassungswidrig. Die betreffenden Rücklagen im Haushalt der Bundesagentur seien Beitragsmittel, die nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts angetastet werden dürfen.
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