Donnerstag, 9.2.2023
Zinsanpassung für Sparverträge einer Sparkasse

Das Oberlandesgericht Naumburg hat im Musterfeststellungsverfahren eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse sein Urteil verkündet. Demnach sind Sparkassen verpflichtet, die Zinsanpassung für Sparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen.

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