Dienstag, 9.7.2024
Prämiensparverträge: BGH benennt Zinssatz bei unwirksamen Zinsklauseln

Der BGH hat entschieden, dass Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen mit unwirksamen Zinsklauseln auf Umlaufrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit basieren müssen. Damit legt das Gericht erstmals einen Zinssatz für die Nachberechnung fest.

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