Mittwoch, 15.5.2024
Yoga-Ashram muss Volljuristin gesetzlichen Mindestlohn zahlen
Eine Juristin, die mehrere Jahre für einen Yoga-Ashram gearbeitet hat, bekommt den Mindestlohn. Bei dem gemeinnützigen Verein handele es sich weder um eine Religions- noch um eine Weltanschauungsgemeinschaft, entschied das LAG Hamm am Dienstag. Die Frau und zwei weitere Ex-Beschäftigte wurden als Arbeitnehmer eingestuft. Mehr lesen
Dienstag, 25.4.2023
Anspruch auf Mindestlohn für Arbeit im Yoga-Ashram

Mitglieder eines Yoga-Ashrams, die sich für eine bestimmte Zeit verpflichtet haben, in den Vereinseinrichtungen zu arbeiten, haben Anspruch auf Mindestlohn. Das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften könne nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweise, entschied heute das Bundesarbeitsgericht.

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