Montag, 26.2.2024
Auswahl des Betreuers: Wunsch wichtiger als objektive Kriterien

Wünscht eine Person für sich einen bestimmten Betreuer, so ist dies auch dann zu respektieren, wenn ein anderer Betreuer objektiv vorteilhaft für sie wäre. Eine Betreuung darf dann laut BGH unter Umständen nur eingerichtet oder erweitert werden, wenn dem Willen der zu betreuenden Person entsprochen wird.

Mehr lesen