Die seit Mai geltende bayerische Wolfsverordnung widerspricht dem geltenden Bundes- und EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine 16-seitige Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestages, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Konkret moniert das Gutachten, dass die bayerische Verordnung die Entnahme eines Wolfes nach dem ersten Riss eines Weidetieres ermöglicht.
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