Mögliche Tötung nach nur einem Riss beanstandet
Aufgrund der vom Europäischen Gerichtshof geforderten restriktiven Auslegung des Ausnahmekataloges "dürfte eine letale Wolfsentnahme nach nur einem Riss mit den unionsrechtlichen Artenschutzvorgaben grundsätzlich nicht vereinbar sein", heißt es im Gutachten. Mit Blick auf das Bundesnaturschutzgesetz betont das Gutachten zwar, dass dies in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt sei. Jedoch sei im entsprechenden § 45a BNatSchG der Plural ("Schäden bei Nutztierrissen", "bereits eingetretene[n] Rissereignisse[n]") genannt. Dies setze "bereits in Ansehung seines Wortlautes mehr als nur einen vorangegangenen Riss voraus".
Auch Verzicht auf konkrete Riss-Zuordnung wohl unzulässig
Das Gutachten wurde von der FDP-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben. Es bezweifelt auch, dass in Bayern, wie von der Verordnung vorgesehen, Wölfe getötet werden können, obwohl erfolgte Schäden an Weidetieren diesen nicht eindeutig zugeordnet wurden oder werden können: Auf den Versuch der konkreten Zuordnung von vornherein zu verzichten, dürfte dem Bundesnaturschutzgesetz "und damit höherrangigem Recht widersprechen". Damit sei klar, dass nur der Bund eine rechtssichere Lösung für den Umgang mit dem Wolf schaffen könne, sagte FDP-Bundestagsfraktionschef Christian Dürr der "Mediengruppe Bayern", die am 13.05.2023 zuerst über das Gutachten berichtet hatte. Er kündigte an, dass der Bund bis zum Sommer Eckpunkte für eine bundesweite Regelung erarbeiten und danach umsetzen werde.
Wolf nach europäischem und deutschem Recht streng geschützt
Auch in Bayern gibt es massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wolfsverordnung. Der Bund Naturschutz hatte vor wenigen Tagen beschlossen, gegen die Neuregelung Klage einreichen zu wollen. Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht eigentlich nach wie vor streng geschützt. Die bayerische Staatsregierung zweifelte den Schutzstatus aber wiederholt an, da es ihrer Meinung nach bereits zu viele Wölfe in Deutschland und auch in Bayern gibt.