Dienstag, 12.12.2023
Bei Verstoß gegen Wohnsitzauflage: Keine Sozialleistungen im Kirchenasyl

Asylbewerber, die gegen ihre Wohnsitzauflage verstoßen, haben keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen im Kirchenasyl, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Diese gibt es nur, wenn sie in das zugewiesene Wohngebiet zurückkehren, selbst wenn sie dafür das Kirchenasyl verlassen müssen.

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