Montag, 4.10.2021
Zweimal schwere Brandstiftung an derselben Wohnung

Wer seine Wohnung zweimal anzündet, kann auch zweimal wegen schwerer Brandstiftung verurteilt werden. Der Bundesgerichtshof unterscheidet: Ist die Wohnung nach dem ersten Feuer noch nicht vollständig zerstört, kann sie taugliches Objekt einer zweiten schweren Brandstiftung werden. Selbst wenn sie für unbewohnbar erklärt worden sei, könnten sich andere Hausbewohner oder Rettungskräfte dort noch aufhalten. Die Strafvorschrift wolle abstrakt Gefahr von Menschen und Sachen abwenden.

Mehr lesen