Eine Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften ist in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht vorgesehen. Das verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, entschied das BVerfG auf Vorlage des BFH. Verfassungskonform auslegen lasse sich die Regelung nicht.
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