Freitag, 4.10.2024
Handelsabkommen EU-Marokko nichtig - Volk von Westsahara hätte zustimmen müssen

Die im Bereich der Fischerei und Landwirtschaft zwischen der EU und Marokko 2019 abgeschlossenen Handelsabkommen sind nichtig, da das Volk der Westsahara ihnen nicht zugestimmt hat und damit gegen die Grundsätze der Selbstbestimmung verstoßen wurde, entschied der EuGH.

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