Montag, 27.5.2024
Unzulässige Splitscreen-Werbung im Fernsehen

Eine Splitscreen-Werbung, die innerhalb des Werbefensters für ein Smartphone auch das Publikum der laufenden Sendung abbildet, verstößt gegen das werberechtliche Trennungsgebot. Nach Ansicht des VG Hannover ist nicht eindeutig klar, ob das Saalpublikum Teil der Werbung sein sollte oder nicht.

Mehr lesen