Donnerstag, 27.6.2024
Irreführung: Werbung muss erklären, was "klimaneutral" meint

Angesichts einer zunehmend umweltbewussten Kundschaft bewerben Unternehmen ihre Produkte häufig als "klimaneutral". Wer mit einem solch mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wirbt, muss aber schon in der Werbung selbst erläutern, was damit gemeint ist, entschied nun der BGH im Fall des Süßwarenherstellers Katjes.

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