Donnerstag, 13.6.2024
Kündigungsschutz als Initiator eines Betriebsrats umfasst keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Ein Arbeitnehmer war gekündigt worden und verlangte im Eilverfahren seine Weiterbeschäftigung. Dabei berief er sich auf seinen Status als "Vorfeld-Initiator" einer Betriebsratswahl. Laut LAG Köln begründet der damit verbundene Sonderkündigungsschutz aber nicht per se einen solchen Anspruch.

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