Donnerstag, 4.4.2024
Berufssoldat kann Anwaltskosten für Wehrdisziplinarverfahren absetzen

Berufssoldaten können die Kosten, die ihnen für die Verteidigung in einem Wehrdisziplinarverfahren entstehen, als Werbungskosten steuerlich absetzen. Die Aufwendungen dienten unmittelbar der Erhaltung der Einnahmen aus dem Dienstverhältnis, entschied der BFH.

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