Freitag, 28.5.2021
Beweiserhebungspflicht bei Notarhaftung trotz Vertragserfüllung

Erhält ein Verbraucher bei einem Wohnungskauf keine ausreichende Gelegenheit, den Vertragsentwurf zu prüfen, muss im Rahmen der Notarhaftung trotz Erfüllung des Vertrags Beweis über die Gründe hierfür erhoben werden. Die Handlungen der Privatperson können dabei laut Bundesgerichtshof entweder Indiz für ein gewolltes Festhalten an der Vereinbarung oder nur Ausdruck notgedrungener Vertragstreue sein.

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