Montag, 7.2.2022
Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands trotz Kündigung zu beschäftigen

Ein Arbeitnehmer eines Kurierdienstes und Mitglied des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl muss trotz ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im einstweiligen Rechtschutz entschieden. Für Wahlvorstands-Mitglieder gelte ein besonderer Kündigungsschutz, der hier greife. Deswegen sei vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und entsprechend von einem Anspruch auf Beschäftigung auszugehen.

Mehr lesen