Dienstag, 30.3.2021
Betriebsratswahl ist bei Stimmabgabe ohne Umschläge unwirksam

Bei einer Wahl zum Betriebsrat müssen die Stimmen grundsätzlich in Umschlägen abgegeben werden. Werden dennoch keine verwendet, verstößt dies gegen die Wahlordnung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und betont, dass es sich dabei um zwingende Verfahrensvorschriften handelt, die dem Grundsatz der geheimen Wahl dienen.

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