Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) konnte sich in seinen Wahlsendungen am Sonntag darauf beschränken, über die Ergebnisse kleinerer Parteien mit einem vorläufigen Stimmenanteil von mindestens 3% zu berichten. Das BVerfG wies am Sonntag einen Eilantrag der Tierschutzpartei ab.
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