Freitag, 10.5.2024
Obdachlose muss Ersatzzustellung an Wärmestube hinnehmen

Eine obdachlose Frau hatte dem Gericht als Adresse eine Wärmestube benannt. Laut LSG Baden-Württemberg konnte das Urteil daher ersatzweise einer dortigen Mitarbeiterin zugestellt werden. Die Annahme der Zustellung streite stark dafür, dass die Mitarbeiterin hierzu bevollmächtigt war.

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