Donnerstag, 20.7.2023
Verurteilter Mörder scheitert mit Einwand gegen Erbunwürdigkeit

Der X. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Berufung eines rechtskräftig verurteilten Mörders gegen die Feststellung seiner Erbunwürdigkeit zurückgewiesen. Dieser wollte die strafgerichtlichen Feststellungen zu seiner Täterschaft im erbrechtlichen Verfahren nicht gegen sich gelten lassen. Die hierfür vorgebrachten Umstände seien jedoch unerheblich gewesen, befand das OLG und folgte den Feststellungen des Schwurgerichts.

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