Das dingliche Vorkaufsrecht genießt jedenfalls dann Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters, wenn es vom Eigentümer zugunsten eines Familienangehörigen bestellt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis darauf entschieden, dass der Gesetzgeber das Interesse des Vermieters, die Wohnung an eine bestimmte ihm nahestehende Person verkaufen zu können, als vorrangig ansehe. Dem widerspräche ein höherrangiges gesetzliches Mietervorkaufsrecht.
Mehr lesenGrundstückeigentümerinnen in Milieuschutzgebieten in Friedrichshain-Kreuzberg und in Pankow sind weiterhin an die Vereinbarungen gebunden, die sie mit den Bezirken geschlossen haben, um das bezirkliche Vorkaufsrecht abzuwenden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Dass die Bezirke das Vorkaufsrecht laut Bundesverwaltungsgericht nicht hätten ausüben dürfen, entziehe den Vereinbarungen nicht nachträglich die Geschäftsgrundlage.
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