Montag, 2.10.2023
Keine Vorführung eines Inhaftierten zur Revisionshauptverhandlung

Ein Angeklagter kann nicht verlangen, zu der Verhandlung über seine Revision beim BGH vorgeführt zu werden. Das hat der 5. Strafsenat entschieden und einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Sein Verteidiger, so die Begründung, werde ihn ausreichend vertreten.

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