Mittwoch, 21.9.2022
Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern

Ein Pflegekind, dessen Pflegeeltern verstorben sind, hat keinen Anspruch auf eine Vollwaisenrente, wenn seine leiblichen Eltern noch leben. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfahlen entschieden und das Urteil der Vorinstanz geändert. Anderenfalls hätte ein Pflegekind Anspruch sowohl auf Vollwaisenrente als auch auf Unterhalt gegen die leiblichen Eltern, was dem gesetzgeberischen Willen widerspräche.

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