Im Rechtsstreit um die Kündigung eines Berliner Lehrers wegen seiner Kritik an der Impfpolitik mit einem Nazi-Vergleich einigten sich vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg der Berufsschullehrer und die Senatsschulverwaltung nach längeren Diskussionen und Feilschen auf einen Vergleich, allerdings mit Widerrufsrecht. Der 62-jährige Lehrer akzeptiert seine Kündigung "aus betrieblichen Gründen" und erhält 50.000 Euro Abfindung.