Vergleich nach Lehrer-Kündigung wegen "Impfung macht frei"-Video

Im Rechtsstreit um die Kündigung eines Berliner Lehrers wegen seiner Kritik an der Impfpolitik mit einem Nazi-Vergleich einigten sich vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg der Berufsschullehrer und die Senatsschulverwaltung nach längeren Diskussionen und Feilschen auf einen Vergleich, allerdings mit Widerrufsrecht. Der 62-jährige Lehrer akzeptiert seine Kündigung "aus betrieblichen Gründen" und erhält 50.000 Euro Abfindung.

Widerrufsmöglichkeit wegen neuer Schulsenatorin

Die Senatsschulverwaltung erklärt, "dass aus heutiger Sicht die Vorwürfe nicht weiter aufrecht erhalten werden". Weil es inzwischen eine neue Schulsenatorin in Berlin gibt, hat die Senatsschulverwaltung vier Wochen Zeit für einen möglichen Widerruf des Vergleichs ausbedungen.

"Impfung macht frei"-Video veröffentlicht

Der angestellte Lehrer hatte während der Corona-Pandemie ein Video auf YouTube veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfung macht frei" abgebildet war. Es folgte ein Tweet des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), der eine Ausweitung des Impfens ankündigte mit der Aussage "Impfen ist der Weg zur Freiheit". In einem weiteren Video behauptete der Lehrer, die Corona-Impfpflicht habe schlimmere Folgen als die Regime von Hitler, Stalin und Mao. Das Land Berlin hatte dem Lehrer gekündigt, weil er die Impfpolitik mit dem Nazi-Regime gleichsetze, den Nationalsozialismus verharmlose und die Opfer missachte.

Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2023 (dpa).

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