Freitag, 9.8.2024
Berufung: Erst begründen lassen, dann Verwerfung ankündigen

Ein Gericht muss zumindest die Berufungsbegründung abwarten, bevor es entscheidet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls liegt darin laut BGH eine Gehörsverletzung.

Mehr lesen