Montag, 15.7.2024
Rechtsweg: Auch fragwürdige Verweisung noch grundsätzlich bindend

Auch wenn ein Gericht rechtlich sehr zweifelhaft verfährt, nimmt dies einer Verweisung nach § 17a GVG noch nicht ihre Bindungswirkung. Laut BGH kommt eine Durchbrechung der Bindungswirkung allenfalls bei extremen Verstößen in Betracht. An einem solchen fehlte es laut BGH im entschiedenen Fall.

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