Montag, 1.3.2021
Keine Entschädigung für Kommunen nach überlangem Streit mit Bürgern

Kommunen und kommunale Zweckverbände können nur dann einen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens haben, wenn sie in diesem Verfahren ein Selbstverwaltungsrecht gegenüber einem anderen Träger öffentlicher Gewalt geltend gemacht haben. Dies sei bei Verwaltungsrechtsstreitigkeiten mit Bürgern nicht der Fall, so das Bundesverwaltungsgericht.

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