Dienstag, 9.1.2024
Rücktritt vom unbeendeten Erpressungsversuch oder Fehlschlag?

Ein Tatplan ist nach einem ersten Misserfolg erst gescheitert, wenn der Täter glaubt, dass er sein Ziel nicht mehr erreichen wird. Kündigt er für den Fall der Nichterfüllung seiner Forderung Konsequenzen an, spricht das nach Ansicht des BGH nicht dafür, dass er den Versuch für fehlgeschlagen hält. 

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