Dienstag, 13.8.2024
Anwalt muss auch für politische Ehrenämter ans Versorgungswerk zahlen

Die Höhe der Beiträge, die Rechtsanwälte für ihre Altersvorsorge an ihr Versorgungswerk zahlen müssen, richtet sich nicht nur nach ihren Einkünften als juristische Freiberufler. Vielmehr zählen dabei auch andere Einnahmen – sogar Aufwandsentschädigungen aus einer kommunalpolitischen Betätigung. Das hat das VG Minden entschieden.

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