Donnerstag, 22.4.2021
Aufsichtsbereich der BaFin über Erstversicherer umfasst jährliche Beschwerdeberichte

Die im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelte Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Erstversicherungsunternehmen erstreckt sich auf die Wahrung der Belange der Versicherten bei der Bearbeitung von Beschwerden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Verfahren entschieden. Unionsrecht stehe der Forderung jährlicher Beschwerdeberichte nicht entgegen.

Mehr lesen