Freitag, 11.9.2020
Bürgermeister kann Restaurantpächter Trauungen nicht verbindlich mündlich zusichern

Der Bürgermeister einer Stadt kann im Regelfall keine verbindliche mündliche Zusage abgeben, dass Trauungen in einem von der Stadt verpachteten Restaurant durchgeführt werden. Dies hat das Landgericht Osnabrück in einem Verfahren der Stadt Bad Iburg gegen den Pächter verkündet. Die Frage war von Bedeutung in einer Klage der Stadt auf ausstehende Miete und Nebenkosten, die der Pächter nach Einstellung der Trauungen einbehalten hatte.

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