Erleidet eine Person nach einem Verkehrsunfall eine derartig schwere Verletzung, dass sie auf einen speziell ausgestatteten Wagen angewiesen ist, können dessen Anschaffungskosten grundsätzlich als vermehrte Bedürfnisse auch in einer Einmalzahlung ersetzt werden. Das OLG Brandenburg verlangt dafür jedoch, dass die Geschädigte dauerhaft auf die Benutzung eines solchen Autos angewiesen ist. Das sei nicht der Fall, wenn die Verletzungen sich im Lauf der Heilung gebessert hätten.
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