Das BPatG hat den markenrechtlichen Schutz des NJW-Orange bestätigt. 85% der im Rahmen eines sogenannten Verkehrsgutachtensbefragten Juristen assoziierten den Orange-Ton mit einem juristischen Fachverlag. Die jahrzehntelange präsente Benutzung der Farbmarke hält der Senat für gerichtsbekannt.
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