Dienstag, 25.6.2024
In eigener Sache: Das NJW-Orange bleibt geschützt

Das BPatG hat den markenrechtlichen Schutz des NJW-Orange bestätigt. 85% der im Rahmen eines sogenannten Verkehrsgutachtensbefragten Juristen assoziierten den Orange-Ton mit einem juristischen Fachverlag. Die jahrzehntelange präsente Benutzung der Farbmarke hält der Senat für gerichtsbekannt.

Mehr lesen