Dienstag, 6.6.2023
Keine Enteignung zur Umsetzung rechtswidrigen Bebauungsplans

Eine Gemeinde kann die vertraglich vereinbarte Umsetzung eines Erschließungsweges bei entgegenstehenden Eigentumsverhältnissen nicht im Wege der Enteignung erfüllen, wenn die entsprechenden planerischen Festsetzungen unwirksam sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit die Klage eines Anwohners gegen die Ortsgemeinde Ochtendung abgewiesen.

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