Mittwoch, 1.2.2023
Beginn der Verjährungsfrist bei Urlaubsabgeltungsansprüchen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt laut Bundesarbeitsgericht in der Regel mit Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06.11.2018 (NZA 2018, 1474) zum Verfall von Urlaub und war es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, Klage auf Abgeltung zu erheben, habe die Verjährungsfrist nicht vor Ende 2018 beginnen können.

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Dienstag, 20.12.2022
Urlaub verjährt nicht automatisch - Arbeitgeber müssen warnen

Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren. Dies gilt zumindest dann, wenn die Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht rechtzeitig auffordern, den ihnen zustehenden Urlaub zu nehmen und sie nicht vor einer drohenden Verjährung warnen, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, dass unionsrechtlichen Vorgaben folgt.

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